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   VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 69/13, 69 A/13   

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https://dejure.org/2013,14796
VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 69/13, 69 A/13 (https://dejure.org/2013,14796)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.06.2013 - VerfGH 69/13, 69 A/13 (https://dejure.org/2013,14796)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - VerfGH 69/13, 69 A/13 (https://dejure.org/2013,14796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 1 IRG, § 16 IRG
    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung von vorläufiger Auslieferungshaft - tatrichterliche Würdigung und Subsumtion hinsichtlich des Vorliegens eines Haftgrundes nur eingeschränkt verfassungsgerichtlich überprüfbar

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 22, IRG § 41, IRG § 15, IRG § 16, VvB Art. 8 Abs. 1
    Auslieferungshaft, Auslieferung, vereinfachtes Auslieferungsverfahren, Spezialität, Auslieferungsverfahren, Flucht, Untertauchen, Fluchtgefahr, Uruguay, Recht auf Freiheit der Person, Grundrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 69/13
    In die Freiheit einer Person darf von Verfassungs wegen nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden, wobei der Eingriff nur aus besonders wichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen erfolgen darf (vgl. Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 146/05, 146 A/05 - Rn. 31).

    Dies gilt auch für die Prüfung und Feststellung der Voraussetzungen für den Erlass oder die Fortdauer eines Haftbefehls (vgl. Beschluss vom 22. November 2005, a. a. O. Rn. 32 m. w. N.).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 69/13
    Es hat dabei deutlich gemacht, dass es seine tatrichterliche Würdigung und Subsumtion letztlich nicht allein auf die Erklärungen des Beschwerdeführers zu einer vereinfachten Auslieferung und zu dem Grundsatz der Spezialität, sondern auf die gesamten Umstände - insbesondere die zu erwartende Strafhöhe sowie die Aussicht einer Strafvollstreckung in Uruguay fern von der Ehefrau und den Kindern - gestützt und dabei auch erwogen hat, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig gestellt hatte und auch nach seiner ersten Freilassung nicht untergetaucht ist (zu gesteigerten Anforderungen an die Begründungstiefe bei weiteren Haftfortdauerentscheidungen vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris Rn. 42 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 27.07.1999 - 2 BvR 898/99

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Anordnung der Fortdauer der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 69/13
    An der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften, die der Beschwerdeführer nicht in Frage stellt, bestehen keine Zweifel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 2 BvR 898/99 -, juris Rn. 54 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 69/13
    Verfassungsrecht ist nur verletzt, wenn ein Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen Grundrechte eines Beteiligten beeinträchtigt, bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt, bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechte verstoßen oder grundrechtswidrige Gesetze angewandt hat und die Entscheidung darauf beruht (Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2018 - VerfGH 166/16

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch Anordnung der

    Es darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2013 - VerfGH 69/13, 69 A/13 - Rn. 11).
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